Anti-Diskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg
Wir unterstützen Menschen in der Stadt Salzburg, die diskriminiert werden. Wir können Sie rechtlich beraten. Gemeinsam mit Ihnen überlegen wir die richtigen Schritte.
Sie haben eine Diskriminierung erlebt oder beobachtet und möchten etwas dagegen tun? Wir sind für Sie da! Organisationen oder Einrichtungen, die Betroffene weiterverweisen möchten, können sich ebenfalls an uns wenden. Unser Angebot ist kostenlos, wir arbeiten streng vertraulich.
Beratung derzeit telefonisch und persönlich!
Die Anti-Diskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg berät derzeit telefonisch und persönlich nach Terminvereinbarung: Tel. 0676 - 8746 6979.
Beratungszeiten:
Aktuell findet die Beratung ohne Termin grundsätzlich Mittwoch vormittags von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag nachmittags von 15 bis 18 Uhr statt.
Es kann jedoch passieren, dass die offene Beratung ausfällt. Aus diesem Grund wird um eine Terminvereinbarung gebeten. Längere Schließzeiten werden auf der Homepage bekanntgegeben.
Gerne können Sie uns ein Email schreiben. Sollte der Anruf nicht entgegen genommen werden, sprechen Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter.
Wir melden uns dann so bald wie möglich zurück.
Was leistet die Stelle?
- Clearing und Beratung: Wir klären alle Anfragen ab. Benachteiligte Personen werden rechtlich beraten. Bei Bedarf rufen wir auch bei Ämtern und Behörden an.
- Dokumentation: Alle Beschwerden und Diskriminierungen werden aufgenommen und dokumentiert nach der DSGVO.
- Begleitung: Auf Wunsch organisieren wir Personen, die Sie zu Terminen bei Ämtern und Behörden begleiten.
- Vernetzung: Wir sind mit anderen Einrichtungen und Organisationen vernetzt. Gemeinsam können wir besser auf Benachteiligungen und Diskriminierungen aufmerksam machen. Wenn Probleme öfter vorkommen, könnten wir gemeinsam Maßnahmen dagegen überlegen.
- Workshops und Vorträge: Zielgruppen sind Betroffene, Multiplikator*innen, Interessierte, Einrichtungen und Organisationen.
Auf Nachfrage bieten wir Workshops zum Thema „Anti-Diskriminierung und Gleichbehandlung“ an. Bitte melden Sie sich bei Interesse und vereinbaren individuell den Inhalt des Workshops.
Kontakt
Maga.iur. Selina Oberortner, BA
ABZ - Haus der Möglichkeiten
Kirchenstraße 34
5020 Salzburg
office(at)antidiskriminierung-salzburg(dot)at
Telefon 0676 8746 6979
Sie finden uns auch auf Instagram unter antidiskriminierung.salzburg

TRIBÜHNE LEHEN SALZBURG
20.11.2025
#GemeinsamEngagiert
Zivilcourage ist der Schlüssel zu einer starken, demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Darum setzen wir uns beim Symposium der Zivilcourage am 20. November 2025 intensiv mit der Thematik auseinander. Die TriBühne Lehen in Salzburg - ein Begegnungsraum für Kultur, Politik und Zivilgesellschaft, ein Ort für mutiges Stimmen und lebendige Debatten – bietet dafür den perfekten Rahmen.
Mit unserem Symposium der Zivilcourage holen wir jene alltäglichen, oft leisen und dennoch kraftvollen Handlungen vor den Vorhang, durch die ein demokratisches, faires und solidarisches Miteinander entsteht - nah dran am Publikum, nah dran an aktuellen Entwicklungen.
Jetzt kostenlos anmelden!
Anmeldung online unter:
oder durch Scannen des QR-Codes:

THEMENWOCHE FÜR JUGENDLICHE
3. – 7. November 2025
ARMUT VERSTEHEN - Perspektiven schaffen.
Gemeinsam gegen Armut!
Die Angebote der Themenwoche sind kostenlos. Zum Wochenprogramm
Jetzt noch einen Platz im Workshop sichern!
Anmeldung online unter:
salzburger-armutskonferenz.at/de/themenwoche
oder durch Scannen des QR-Codes:

Stellungnahme zum § 41 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 und Veranstaltungsgesetzes 2026
Die Anti-Diskriminierungsstelle ist eine Anlaufstelle für Menschen, die sich in einem Lebensbereich diskriminiert fühlen. Wir setzen uns für Gleichberechtigung und ein diskriminierungsfreies Miteinander auf zwischenmenschlicher Ebene ein. Ein gleichberechtigtes Zusammenleben kann jedoch nur gelingen, wenn die rechtliche Grundlagen dementsprechend ausgestaltet sind. Um für diskriminierungsfreie Gesetze zu sorgen, hat die Anti-Diskriminierungsstelle in Zusammenarbeit mit der Plattform für Menschenrechte eine Stellungnahme zum § 41 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz und zum Entwurf der Salzburger Landesregierung zur Änderung des Salzburger Veranstaltungs- gesetzes 2026 eingebracht.
Die vollständige Stellungnahme des Klagsverbandes findet ihr hier:
Stellungnahme § 41 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
Stellungnahme Entwurf Änderung Salzburger Veranstaltungsgesetzes 2026
